Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Eduversum GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.eduversum.de. 

Die Eduversum GmbH ist ein Verlag und eine Bildungsagentur, die Bildungsprojekte für Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte konzipiert, entwickelt und umsetzt. Sie bietet Full-Service-Leistungen von der Ideenfindung über die mediale Umsetzung bis zur Verbreitung an.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Sie erfüllt die technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guideline (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) noch nicht vollständig, jedoch arbeiten wir aktiv daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und abzubauen. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei

  • Das Video auf der Seite „Leistungen“ verfügt nicht über Untertitel oder Audiodeskription (WCAG 1.1.1). 
  • Der Fokus ist nicht in allen Browsern gut sichtbar (WCAG 2.4.7). 
  • Die benutzerdefinierten Einstellungen werden nicht vollständig übernommen z.B. die Änderung der Schriftgröße (WCAG 1.4.4). 
  • Nicht alle Grafiken, Symbole und Bedienelemente haben Alternativtexte (WCAG 1.1.1). 
  • Nicht alle anderssprachigen Wörter sind als solche gekennzeichnet (WCAG 3.1.2). 
  • Nicht alle Linktexte sind aussagekräftig, unterscheidbar und verweisen auf das jeweilige Linkziel (WCAG 2.4.4 und 2.4.9). 
  • Nicht alle Elemente sind mit der Tastatur bedienbar (WCAG 2.1.1). 
  • Nicht alle Bereiche sind überspringbar (WCAG 2.4.1). 
  • Es gibt nur einen Zugangsweg (WCAG 2.4.5). 
  • Manche Überschriften sind leer (WCAG 1.3.1). 
  • Nicht jede Seite enthält eine Überschrift, die als <h1> getaggt ist (WCAG 1.3.1). 
  • Die Überschriftenstufen erhöhen sich teilweise um mehr als eine Stufe (WCAG 1.3.1). 
  • Nicht alle bewegten Inhalte sind abschaltbar (WCAG 2.2.2). 
  • Nicht alle landmarks haben eine einzigartige Rolle oder einen zugänglichen Namen (WCAG 4.1.2). 
  • Nicht alle komplementären landmarks und asides sind auf der höchsten Ebene (WCAG 1.3.1). 
  • ARIA-hidden Elemente beinhalten teilweise fokussierbare Elemente (WCAG 4.1.2). 
  • Nicht alle summary-Elemente haben einen erkennbaren Text (WCAG 1.3.). 
  • Nicht alle <form> Elemente haben eine Beschriftung (WCAG 4.1.2). 
  • Bei Vergrößerung des Textes passen sich die Textabstände nicht immer an (WCAG 1.4.12).  
  • Der Kontrast zwischen Texten, Grafiken und Hintergrund ist nicht immer ausreichend (WCAG 1.4.3 und 1.4.11).  

Methode der Bewertung 

Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung nach den Vorgaben der BITV. 

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt. Die Erklärung wird alle 6 Monate aktualisiert. 

Die Erklärung wurde am 24.06.2025 zuletzt aktualisiert.  
 

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website 

Wir bemühen uns, unseren Internetauftritt barrierefrei und für alle zugänglich zu gestalten. Sollten Ihnen Barrieren auf unserem Internetauftritt auffallen, die noch nicht von unserer Erklärung zur Barrierefreiheit erfasst ist oder möchten Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen, teilen Sie uns das bitte per E-Mail an barrierefreiheit@eduversum.de mit. Nennen Sie uns dabei nach Möglichkeit die genaue URL der betroffenen Internetseite, das von Ihnen verwendete Betriebssystem, den von Ihnen verwendeten Browser, die von Ihnen verwendeten Hilfsmittel und den von Ihnen festgestellten Fehler.  

Marktüberwachungsbehörde 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen- Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen. Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:  

MLBF 
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt 
Postfach 39 11 55 
39135 Magdeburg 
Telefon: 0391 567 4530 
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de

Schlichtungsverfahren 

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT als Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden: 

Stabsstelle LBIT – Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle 
Regierungspräsidium Gießen 
Landgraf-Philipp-Platz 1-7 
35390 Gießen 
Sekretariat LBIT: +49 641 303-2902 
Fax: +49 611 32764-4036 
E-Mail: LBIT(at)rpgi.hessen.de