Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Eduversum GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.eduversum.de. 

Die Eduversum GmbH ist ein Verlag und eine Bildungsagentur, die Bildungsprojekte für Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte konzipiert, entwickelt und umsetzt. Sie bietet Full-Service-Leistungen von der Ideenfindung über die mediale Umsetzung bis zur Verbreitung an.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Website ist derzeit größtenteils barrierefrei. Sie erfüllt die technischen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gemäß der Web Content Accessibility Guideline (WCAG) 2.2 überwiegend.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nach dem derzeitigen Stand noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Einige Videoinhalte 
  • Einige Grafiken, Symbole und Bedienelemente
  • Einige Linktexte 
  • Einige Text- und Grafikkontraste 
  • Die Bedienung einiger Elemente mit der Tastatur 
  • Einige Strukturelemente und -kennzeichnungen 
  • Ein Teil des Kontaktformulars
  • Einige bewegte Inhalte 

Methode der Bewertung 

Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung nach den Vorgaben der BITV. 

Diese Erklärung wurde am 26.6.2025 erstellt. Die Erklärung wird alle 6 Monate aktualisiert.

Die Erklärung wurde am 01.07.2025 zuletzt aktualisiert. 
 

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website 

Wir bemühen uns, unseren Internetauftritt barrierefrei und für alle zugänglich zu gestalten. Sollten Ihnen Barrieren auf unserem Internetauftritt auffallen, die noch nicht von unserer Erklärung zur Barrierefreiheit erfasst sind oder möchten Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen, teilen Sie uns das bitte per E-Mail an barrierefreiheit@eduversum.de mit. Nennen Sie uns dabei nach Möglichkeit die genaue URL der betroffenen Internetseite, das von Ihnen verwendete Betriebssystem, den von Ihnen verwendeten Browser, die von Ihnen verwendeten Hilfsmittel und den von Ihnen festgestellten Fehler.  

Marktüberwachungsbehörde 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen- Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen. Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:  

MLBF 
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt 
Postfach 39 11 55 
39135 Magdeburg 
Telefon: 0391 567 4530 
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de

Schlichtungsverfahren 

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT als Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden: 

Stabsstelle LBIT – Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle 
Regierungspräsidium Gießen 
Landgraf-Philipp-Platz 1-7 
35390 Gießen 
Sekretariat LBIT: +49 641 303-2902 
Fax: +49 611 32764-4036 
E-Mail: LBIT(at)rpgi.hessen.de